Seit
1. Januar 2001 ist in Liechtenstein das neue Gesetz über
die beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften
(SPG) in Kraft. Die OECD und die FATF haben Liechtenstein
als Staat eingestuft, der die internationale Bekämpfung
der Geldwäscherei unterstützt.
Diese Beurteilung hat trotz der neu eingeführten Gesetze
und der verschärften Rahmenbedingungen keine Auswirkungen
auf das gesetzlich verankerte Bankgeheimnis in Liechtenstein.
Dieses bleibt nach wie vor unangetastet.
Das neue (SPG)
regelt nicht das Bankgeheimnis, sondern die Bekämpfung
der Geldwäscherei (PDF
Dokument).
|