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Das Bankgeheimnis

Seit 1. Januar 2001 ist in Liechtenstein das neue Gesetz über die beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften (SPG) in Kraft. Die OECD und die FATF haben Liechtenstein als Staat eingestuft, der die internationale Bekämpfung der Geldwäscherei unterstützt.


Diese Beurteilung hat trotz der neu eingeführten Gesetze und der verschärften Rahmenbedingungen keine Auswirkungen auf das gesetzlich verankerte Bankgeheimnis in Liechtenstein. Dieses bleibt nach wie vor unangetastet.


Das neue (SPG) regelt nicht das Bankgeheimnis, sondern die Bekämpfung der Geldwäscherei (PDF Dokument).


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30.09.2003
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