Artha Trust reg. - Treuhandunternehmen in Liechtenstein (Vaduz/Mauren)

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Die liechtensteinische Stiftung

Die Stiftung ist die meistverwendete Rechtsform in Liechtenstein. Vermögen, das für einen bestimmten Zweck gewidmet wird, verselbständigt sich und erlangt in der Stiftung eigene Rechtspersönlichkeit. Das so zur juristischen Person erhobene Zweckvermögen scheidet aus dem Privatvermögen des Stifters aus und bildet anschliessend das Stiftungsvermögen.

Stiftungen eignen sich besonders zum Zweck der Vermögensverwaltung und als Instrument, um langfristige Nachfolgeregelungen sicherzustellen. Für kommerzielle Zwecke ist die Stiftung nicht geeignet.

Das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) – Rechtsgrundlage der Familienstiftung – erlaubt im Rahmen des Stiftungsrechts, Ausschüttungen zu tätigen, ohne Bedingungen zu nennen.

Der Begünstigungsgenuss kann auch bedingt, befristet und mit Auflagen oder Beschränkungen verbunden sein.

Die Stiftung bietet sich als Instrument an, um Unternehmenszersplitterungen durch Erbfolge vorzubeugen, indem Unternehmen in die Stiftung eingebracht werden. Bei der hinterlegten Stiftung kann die Tätigkeit des Stiftungsrats freiwillig durch eine Revisionsstelle geprüft werden.

Das erforderliche Mindestkapital zur Errichtung einer Stiftung beträgt CHF 30'000.–. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen.


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30.09.2003
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