Das Bankgeheimnis
Seit 1. Januar 2001 ist in Liechtenstein das neue Gesetz über die beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften (SPG) in Kraft.
Das Bankgeheimnis bleibt trotz Forderungen der OECD/FATF zum Abschluss von Steuerinformationsabkommen mit verschiedenen Ländern erhalten. Informationsaustausch ist nur mit Ländern möglich, die mit Liechtenstein ein Abkommen abgeschlossen haben (Tax Information Exchange Agreement, TIEA) und der ersuchende Staat eine konkret begründete Anfrage hat. Ein automatischer Informationsaustausch sowie "fishing expeditions" finden nicht statt.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: