Die liechtensteinische Stiftung
Die liechtensteinische Stiftung wird seit 1. Januar 2011 als sogenannte Privatvermögensstruktur (PVS) geführt. Vermögen, das einem bestimmten Zweck gewidmet wird, verselbständigt sich und erlangt in der PVS eigene Rechtspersönlichkeit. Die PVS ist somit eine als Zweckvermögen gestaltete juristische Person.
Die PVS eignet sich besonders zum Zwecke der Vermögensverwaltung, um langfristige Nachfolgeregelungen sicherzustellen, in welcher die gewidmeten Vermögenswerte nach dem in den Statuten und Beistatuten beurkundeten Stifterwillen zum Wohle der Begünstigten verwaltet und verwendet werden. Die PVS darf keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht - Rechtsgrundlage der PVS - erlaubt voraussetzungslos Ausschüttungen an Angehörige bestimmter Familien zu gewähren. Die finanzielle Unterstützung der Erziehung und Ausbildung von Kindern und Enkelkindern ist möglich.
Die PVS bietet sich als Instrument an, um Unternehmenszersplitterungen durch Erbfolge vorzubeugen. Allfällige Erbstreitigkeiten können unterbunden und eine unnötige Teilung der Erbmasse (Unternehmen, Immobilien, Kunstsammlungen etc.) können vermieden werden.
Für Verbindlichkeiten der PVS haftet ausschliesslich deren Vermögen.
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