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Stiftung in Liechtenstein

Eine Stiftung in Liechtenstein wird seit dem Jahr 2011 als sogenannte Privatvermögensstruktur (PVS) geführt. Dabei wird das in die Stiftung eingebrachte Vermögen für einen bestimmten Stiftungszweck verwendet. Jenes verselbständigt sich und erlangt in der Privatvermögensstruktur eine eigene Rechtspersönlichkeit. Damit ist eine Stiftung in Liechtenstein eine juristische Person mit einem bestimmten Stiftungszweck.
 

Gründung einer Stiftung in Liechtenstein

Das Treuhandunternehmen Artha Trust unterstützt seine Kunden dabei, eine Stiftung in Liechtenstein zur Vermögensverwaltung zu gründen. Dadurch lassen sich unter anderem Nachfolgeregelungen langfristig sicherstellen. Denn die Vermögenswerte werden einem gezielten Zweck gewidmet, der in den Statuten und Beistatuten zum Ausdruck kommt. Das Vermögen wird zum Wohle der Begünstigten verwaltet und verwendet. 

Die Vaduzer Treuhandgesellschaft Artha Trust unterstützt seine internationalen Kunden seit Jahren erfolgreich, eine Stiftung in Liechtenstein zu gründen und zu verwalten. Diskretion hat dabei oberste Priorität. Nicht weniger wichtig sind Stabilität und Beständigkeit. Denn das Fürstentum Liechtenstein bietet Anlegern und Firmengründern ein sehr stabiles Umfeld – vor allem in politischer und juristischer Hinsicht. In Liechtenstein gibt es dabei strenge Regulierungen im Sinne der Kunden: So regelt das Treuhändergesetz die Zulassung zum Beruf des Treuhänders und die Berufsausübung des Treuhänders in Liechtenstein. Die Ausübung des Treuhänderberufs bedarf darüber hinaus einer Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (FMA).
 

Stiftung in Liechtenstein wird durch Privatvermögensstruktur geregelt

Das Personen- und Gesellschaftsrecht in Liechtenstein stellt als Rechtsgrundlage der Privatvermögensstruktur (PVS) eine geeignete Möglichkeit dar, Ausschüttungen zu gewähren. Dazu zählt auch die finanzielle Unterstützung von Familienangehörigen. Kinder oder Enkelkinder können finanziell bei der Ausbildung oder im Studium unterstützt werden. Die PVS ist neben solchen Regelungen auch ein gutes Instrument für Nachfolgeregelungen. Jene wird vor allem dann häufig getroffen, wenn durch die Erbfolge eine Zersplitterung des Unternehmens droht oder eine Kunstsammlung geteilt werden müsste. Streitigkeiten in Hinblick auf das Erbe können so vermieden werden, da es bei Sammlungen, einem Unternehmen oder bei Immobilien nicht zur Teilung der Erbmasse kommen muss. Dahingehend gibt es neben dem Grund der Steueroptimierung zahlreiche weitere Gründe, die für eine Stiftung in Liechtenstein sprechen. 

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